Viersener Autobesitzer scheiterte vor dem Oberverwaltungsgericht Münster
Laut Gericht ist wegen des Geschichtsbewusstseins in Deutschland jedem "durchschnittlichen Bürger" sofort offensichtlich, dass die Kombination aus Buchstaben und Ziffern als Abkürzung des Hitlergrußes sowie als Bezug zum Jahr der sogenannten Machtergreifung des NS-Regimes zu verstehen sei. Sie sei deshalb schlicht sittenwidrig.
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